Bürgermeister und Rat zu Worms schreiben Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass die königliche Majestät [Maximilian I.] ihnen mehrfach geboten hat, den Einungs- und Schirmvertrag mit der Pfalz abzustellen. Sie haben den König mehrfach um Belassung in dem Vertrag ersucht, doch keine Milderung oder Nachlass bei ihm erreicht, vielmehr nach Abreise ihrer Gesandten ein neuerliches königliches Mandat mit Pönandrohung erhalten. Um dem König nicht unbotmäßig und widerwärtig zu erscheinen und um seine Ungnade zu vermeiden, sehen sie sich daher veranlasst, Einung und Schirm aufzukündigen und davon abzustehen, wobei sie Kurfürst Philipp bitten, dies nicht mit Ungnade zu vermerken. Darunter Vermerk, dass die pfalzgräflichen Räte am 23.05.1505 (frytags nach corporis Cristi) beraten haben, dass der Pfalzgraf das Schreiben nicht annehmen, sondern zu Köln mit dem König über die Sache verhandeln und man sich an den dortigen Abschied halten soll. Angedacht wurde auch, den Schirmbrief, den die Wormser vom Pfalzgrafen haben, wieder herausgeben zu lassen. Anwesende Räte waren: "Morßheimer" [Johann von Morschheim], "Forstmeister" [Philipp Forstmeister von Gelnhausen], "Fleckenstein" [Jakob von Fleckenstein], "Allexander" [Alexander Bellendörfer], Hans von Sickingen sowie "Sigmund" [Hess?]. Den Boten der Stadt Worms soll ein Schreiben übergeben werden, "wie ungeverlich uff dem briff gezeichnet stet".