Hans von Wachenheim "zu Bern" zu Rüdesheim bekundet, dass er als Leibeigener des Kurfürsten Philipp von der Pfalz zum Amt Wachenheim an der Haardt zugehörig ist. Zuvor war ein Vertrag zwischen dem Pfalzgrafen und Hans aufgerichtet worden, wonach dieser nach dem Tode seiner Mutter dem Fürsten für ihre hinterlassene Habe 50 Gulden ausrichten sollte. Nachdem Hans nach ihrem Tode über die "beswerd" berichtet hat, die er mit seiner Mutter Zeit ihres Lebens gehabt hatte, hat der Pfalzgraf aus Gnade und auf Bitten Hansens und seiner Freunde den Vertrag dahin geändert, dass Hans ihm auf Lebtag jährlich zu Weihnachten 1 Gulden ausrichten und an den pfalzgräflichen Amtmann zu Wachenheim geben soll. Hans hat die Zahlung sowie Treue, Huld, und pflichtgemäßes Handeln als Leibeigener geschworen und Hans von Sickingen, Ritter, um Besiegelung gebeten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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