Ulrich Rentz und Michel Steffan d.J. aus Mössingen, zu Tübingen gef., weil sie unlängst wider den gebotenen Frieden einen Mann namens Leffler angegriffen und verwundet hatten, auf Fürbitte guter Freunde jedoch begnadigt und entlassen, geloben eidlich, ihr Leben lang offene Zechen zu meiden, mit Ausnahme sonntags bis zur Vesperzeit, nicht um Geld zu spielen und jeder 10 fl Strafe zu bezahlen, und zwar auf Georg (23. Apr.) dieses und nächstes Jahr je 5 fl, auch weitere 14 Tage im Gefängnis zu Tübingen zu büßen, wobei die letztere Strafe ihnen vom Ober- und Untervogt auf ihr Wohlverhalten hin erlassen worden ist, und schwören U. Zur Sicherheit setzt U. Rentz den Schultheiß von Mössingen, Auberlin Wagner, und M. Steffan d.J. seinen Vater Michel Steffan d. Ä. als Bürgen, die eidesstattlich geloben, im Falle des Bruchs der Verschreibung sich der Obrigkeit zu Tübingen zur Verfügung zu stellen und die gen. Geldstrafe zu bezahlen.