Kurfürst Philipp von der Pfalz schreibt den Schultheißen, Gerichten, Gemeinden und allen Einwohnern und Ausleuten nachgenannter Orte, dass er aus Not heraus und wegen des durch den Krieg erlittenen Schadens das Schloss Wolfstein (Wolffstein) mit dem Tal, allen Dörfern, Weilern, Wohnungen, Leuten und Zugehör für 4.000 Gulden auf Wiederkauf an den Amtmann zu Kaiserslautern, Hans von Flersheim, verkauft hat, wie es eine Verschreibung beinhaltet. Daher sagt er die Adressaten von ihren Gelübden, Eiden und Pflichten, mit denen sie bislang dem Pfalzgrafen verbunden waren, ledig und weist sie an, entsprechend Hans von Flersheim als Vogtherrn zu huldigen und treu zu sein, wie sie es bisher waren. Der Pfalzgraf behält sich die Erbhuldigung vor, was jedoch der genannten Verschreibung keinen Schaden zufügt.