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Caspar Sewer, sein Sohn Michel und seine Ehefrau Barbara, alle zu Nordheim ("Northenn"), stellen über sich eine Verschreibung aus, nachdem Barbara, welche auf Anschuldigung, einige Übeltaten begangen zu haben, zu Brackenheim ("Brackennheim") im Gefängnis lag, durch Hartman v. Neipperg freigelassen und ihnen mit der Verpflichtung übergeben wurde, sie in ihre Wohnung aufzunehmen, darin zu verwahren und darauf zu achten, dass sie niemanden verletzen werde, und dass niemand ihretwegen in Nachteil gerate; außerdem sollen sie ihre Atzung und alle sonstigen Kosten begleichen. - Zeugen: Jerg Zwir und seine Ehefrau Magdalena

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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