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Heimatrechtsverhältnisse der von dem Schneider Philipp Laier von Winnenden mit der Rebekka Enslin von Metzingen, Oberamt Urach, im Konkubinat gezeugten 4 Kinder (Zwillinge, Knaben, 10 Jahre, Mädchen, 8 Jahre, Knabe, 1 Jahr, alle geb. in der Schweiz)
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Heimatrechtsverhältnisse der von dem Schneider Philipp Laier von Winnenden mit der Rebekka Enslin von Metzingen, Oberamt Urach, im Konkubinat gezeugten 4 Kinder (Zwillinge, Knaben, 10 Jahre, Mädchen, 8 Jahre, Knabe, 1 Jahr, alle geb. in der Schweiz)
Laier ist von Hertmannsweiler, hat sich 1804 in Winnenden bürgerlich niedergelassen und eine Bürgerstochter geheiratet. Nach 2 Jahren verließ er Frau und 2 Kinder, zog nach Bex, Kanton de Vaud (Schweiz), heiratete daselbst Rebekka Enslin von Metzinen, Oberamt Urach und zeugte mit ihr 3 Kinder. Um Lichtmeß 1813 kam er mit Frau und 3 Kindern nach Metzingen und wollte sich daselbst niederlassen. Da bekannt wurde, daß seine rechtmäßige Frau in Winnenden noch lebt, wurde Laier wegen ehebrecherischem Konkubinat am 19.06.1813 zu 6 Monaten Festungshaft und die Enslin zu 4 Monaten Zuchthaus verurteilt. Nach Verbüßung ihrer Strafen zogen sie nach Milden [Villeneuve?], Kanton de Vaud, ihre 3 Kinder blieben bei der Mutter der Enslin in Metzingen, 1817 wurden sie von ihrer Mutter abgeholt und nach Milden gebracht, hier gebar sie das jüngste Kind und starb 1819 daselbst. Im Sommer 1819 kam Laier mit seinen 4 Kindern zu seinem Vater, Schneidermeister Philipp Laier in Hertmannsweiler, wollte sie nach 14 Tagen wieder abholen und mit ihnen nach Amerika auswandern. Ohne sich bei seinem Vater aufzuhalten, entfernte er sich, sein Aufenthaltsort ist unbekannt.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.