Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchseß und
Kurfürst, vergleicht sich mit Johann, Erzbischof von Trier, wegen des ihm
von seinem Hofmeister Hermann Boos ("Boß") von Waldeck letztwillig
vermachten Pfandbriefs über die Feste und das Städtchen Manderscheid
("Manderschit"). Inseriert ist die Verschreibung Erzbischofs Johanns über
4600 Gulden, verbunden mit der Ernennung Hermanns zum Amtmann des Amtes
Manderscheid, von 1497 Mai 25 ("uff sant Vrbanus"). Philipp folgt als
Pfandherr in Schloß und Amt und setzt "Hanns Swartz" als Verweser ein. Bei
Zahlung der Pfandsumme erfolgt Rückgabe von Schloß, Amt und Pfandbrief.
Siegel des Ausstellers. "der gebenn ist zw Worms uff monntag nach sanndt
Erharts tag anno Domini" 1502.