Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchseß und Kurfürst, vergleicht sich mit Johann, Erzbischof von Trier, wegen des ihm von seinem Hofmeister Hermann Boos ("Boß") von Waldeck letztwillig vermachten Pfandbriefs über die Feste und das Städtchen Manderscheid ("Manderschit"). Inseriert ist die Verschreibung Erzbischofs Johanns über 4600 Gulden, verbunden mit der Ernennung Hermanns zum Amtmann des Amtes Manderscheid, von 1497 Mai 25 ("uff sant Vrbanus"). Philipp folgt als Pfandherr in Schloß und Amt und setzt "Hanns Swartz" als Verweser ein. Bei Zahlung der Pfandsumme erfolgt Rückgabe von Schloß, Amt und Pfandbrief. Siegel des Ausstellers. "der gebenn ist zw Worms uff monntag nach sanndt Erharts tag anno Domini" 1502.

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Landeshauptarchiv Koblenz
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