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Die Räte des Hz. v. Württemberg vergleichen den Streit zwischen dem Abt Leonhard v. Adelberg und Hans Veser gen. Sutt, derzeit Keller und Vogtamtsverweser zu Göppingen, wegen des Stabs und der Frevel v. 2 Gütern zu Faurndau, die Thoma Wonnhart, Fischer und Hainrich Hayden, Hafner daselbst, innehaben. Der Abt soll den Stab über die Güter und Inhaber haben, sie zu Recht stellen und Pfand über sie erlauben dürfen, sie mit Schätzen oder Rayssen belasten. Wenn aber auf den genannten Gütern oder von deren Inhabern gefrevelt wird, die soll ein Vogt oder ein Verweser des Vogts rechtfertigen und die Frevelstrafen einnehmen. Der Fürst oder die fürstlichen Amtleute sollen auch die Inhaber der Güter ins Vogtgericht mahnen und fordern wie andere zu Faurndau.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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