Bürgermeister, Gericht, Rat und Gemeinde der Stadt Wildbad stellen über die Belehnung mit der Sägemühle, genannt Rembachmühle, unter der Stadt gelegen, mit allem Zubehör, den Wegen und Stegen sowie den näher beschriebenen Wäldern, auf 10 Jahre durch Herzog Ludwig von Württemberg einen Revers aus.