Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Meister Nikolaus Straub (Nicklas Strübe) zu Heilbronn in seinen Schirm genommen hat. Er versichern, Nikolaus wie seine anderen Schirmverwandten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Richtern und Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Für den Schirm soll Nikolaus jährlich zu St. Jakobstag 1 Gulden an die fürstliche Kammer nach Heidelberg reichen. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute und Untergebenen um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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