Suchergebnisse
  • 9 von 25

Michel Fritz aus Langenbrand, unter dem Verdacht des Wildfrevels - womit er eine frühere Verschreibung gebrochen hätte - zu Calw gef. und harter Leibesstrafe verfallen, jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage wieder freigel., seine Atzung zu bezahlen, fortan keinerlei Jagdfrevel mehr zu begehen und ohne Erlaubnis keine Schußwaffe mehr zu gebrauchen, auch 50 fl Bürgschaft zu leisten, gelobt dies alles und schwört U. Er stellt zwei Bürgen, die im Falle des Bruchs dieser Verschreibung der Herrschaft Württemberg mit 50 fl verfallen sein sollen. Fritz war schon zur Zeit der kgl. Regierung in Württemberg wegen Wildfrevels zu Neuenbürg im Gefängnis gesessen und gegen eine Verschreibung entlassen worden. Er hatte trotzdem zur Zeit der Rückkehr von Herzog Ulrich Rot- und Schwarzwild geschossen und war jüngst wiederum in den Verdacht des Wilderns geraten. Bürgen: 1) Jung Hans Fritz, Schultheiß zu Maisenbach 2) Hans Stier, wohnhaft ebenda.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...