Clausenhanns aus [Neckar-]Tenzlingen, wegen falscher Beschuldigung des Jagdfrevels zu Kirchheim gef., jedoch auf seine und seiner Verwandten Bitten wieder freigelassen unter der Bedingung, mit Leib und Gut dem Herzog verfallen zu sein, wenn sich herausstellen sollte, dass er dem beschuldigten Hans Maier aus Tailfingen bei der Wilderei geholfen oder seine frühere Verschreibung gebrochen hat, schwört U. Clausenhanns war schon früher wegen Jagdvergehens zu Kirchheim gef., auf Grund einer Urfehde von 1535 Fr nach Judica [März 19] entlassen worden. Er hatte jedoch hierauf im Trunke dem Forstknecht zu Tenzlingen erzählt, dass er den Hans Maier auf einem Gut mit einer Büchse nach Wildbret jagend angetroffen habe, diese Aussage jedoch bei seiner ersten Vernehmung vor dem Forstmeister zu Kirchheim geleugnet und dem Forstknecht der Lüge bezichtigt. Indes hat er sowohl dem Forstmeister, wie dem Knecht später doch angegeben, den Maier gesehen zu haben. Trotz des ihm auferlegten Gelübdes, diese Angelegenheit auf die Zeit von 14 Tagen geheim zu halten, hat er sie sogleich ausgestreut und Hans Maier fälschlicherweise beschuldigt.