Konrad der Berger zu Öpfingen tritt in das Bürgerrecht von Ulm mit seiner Feste Öpfingen samt Zubehör auf 10 Jahre gegen 100 Gulden Strafe für vorzeitigen Austritt und setzt zu Bürgen Bertold vom Stein von Reichenstein und Ritter Waltz vom Stein von Reichenstein.