Propst Johann von Sybergh, Dekan, und Kapitel zu St. Patroclus befreien den Drostenhoff zu Opmunde im Thomaskirchspiel, welchen die Brüder Richard und Heinrich Droste von ihnen zu Lehn trugen, von dieser Lehnsherrlichkeit. Hierfür erhalten sie von jenen Brüdern die Lehnsherrlichkeit über das Drostengut zu Loen und zu Loderinchusen.