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Siegelführer: Karl IV. König und Kaiser Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
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Farbe: natur/braun
Form: rund
Umschrift: KAROLVS QVA[RTVS DIVINA FAVENTE CLEMENCIA] ROMANOR(um) [IMPERAT]OR SEMPER [AVGVSTVS ET BO]EMIE REX
Siegel
"Der Kaiser, bärtig, sitzend auf einem nicht sichtbaren Stuhle, zu dessen Seiten je ein Adler, den Kopf sich zugewendet, mit den Schnäbeln an Ringen zwei dreieckige Schilde haltend, auf den rechts der einfache Adler, links der böhmische Löwe sich befinden. Das Haupt bedeckt mit einer mitraförmigen Bügelkrone, von der rückwärts Bänder herabfallen. In der Rechten das Laubzepter, in der Linken der Reichsapfel. Der auf der Brust durch eine Agraffe zusammengehaltene Mantel steht weiter unten offen und läßt die auf der Brust gekreuzte, um den Leib durch den Gürtel gehaltene kaiserliche Stola sehen. Unter dem Schemel drei Bögen, in deren mittlerem der Buchstabe W - wohl auf den böhmischen Schutzpatron St. Wenzel zu deuten - steht" (nach Posse)
Karl IV.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.