Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet als von beiden Parteien angerufener Schiedsmann seinen Schiedsspruch über Streitigkeiten zwischen Otto II. von Pfalz-Mosbach und dem Deutschmeister Reinhard von Neipperg wegen des Wildbanns und der Jagd im Hochwald im Seelbacher Hölzlein.