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Graf Dietrich von Bronkhorst, Freiherr von Batenburg, zu Anholt, Bahr und Lathum, Bannerherr des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zutphen, bekundet, dass er von Johann Kerßwick, Kanoniker zu Xanten, Provisor der Armen beim Kapitel daselbst, 900 Taler klevischer Währung empfangen hat. Dafür hat er eine Jahrrente von 18 Malter Gerste, zahlbar auf Martini [11. November] aus Weuers Gut und der Katstätte im Gericht Obermörmter (Ouermormter), die von ihm als Herrn zu der Ronne zu Gewinn gehen, dem Provisor zugunsten der Armen auf Wiederlöse verkauft. Diese 18 Malter Gerste haben seine Voreltern durch eine Erbteilung am 13. Mai (in vigilia ascensionis domini) 1534 mit Henrich Ruiter ingen Warth und dessen Ehefrau Geßken von wegen der Hinterlassenschaft des Bastards Dietrich Batenburgh erworben, und sie wurden ihm nach Abfindung aller Rückstände durch richterliches Dekret im fürstlichen klevischen Hofgericht am 15. März 1608 zuerkannt. Er überträgt diese Rente den Armen, diese zu besitzen und zu nutzen. Er setzt deswegen alle seine Güter zu Unterpfand und will jederzeit rechte Währschaft leisten. - Er kündigt seine eigenhändige Unterschrift und sein Siegel an. Er hat Richter und Schöffen zu Obermörmter gebeten, ihr Schöffentumssiegel mit anzuhängen. Diese bestätigen die Mitbesiegelung. Geben den 5. Iunii 1620.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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