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Veit Müller, B. zu Weilheim, wegen Verschwendung zu Weilheim gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, künftig alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, sein Hab und Gut nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit zu verändern, und schwört U.
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Veit Müller, B. zu Weilheim, wegen Verschwendung zu Weilheim gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, künftig alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, sein Hab und Gut nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit zu verändern, und schwört U.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2377
Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.10 Weilheim
1538 September 25 (Di nach Matthäus)
Urkunden
Schaden: Pergament stockfleckig
Siegler: die ehrsamen und weisen Bm. und Gericht zu Weilheim mit dem gemeinen Sekret-S. der Stadt