Peter von und zu Helmstatt zu Gimpern, Karl von Helmstatt zu Bischofsheim, Veit von Sternenfels zu Ochsenburg urkunden: Nachdem Äbtissin und Chorjungfrauen der freien adligen Stiftung Oberstenfeld ihrer und ihrer Verwandten Bitte, ihre Base und Schwägerin (Geschwey) Rosina von Helmstatt aufzunehmen entsprochen hat, soll sie zunächst 3 lb h in die Stiftung erlegen und dem Konvent bezahlen. Desgleichen soll sie eine vollständige Bettstatt einbringen, die der Stiftung verbleiben soll, wenn sie lebendig oder tot austritt. Ferner soll sie sechs Jahre lang vom Stift nicht mehr als Essen und Trinken erhalten. Sie soll auch der Äbtissin versprechen, ihr Gehorsam zu leisten ohne Widerrede und die Ordnung einhalten, auch ohne Bewilligung der Äbtissin nicht aus dem Stift gehen, reiten oder fahren und nach Ende der sechs Jahre selbst und durch ihre Verwandten um eine ganze Pfründe bitten, doch soll es im Willen von Äbtissin und Konvent stehen, sie in den Konvent aufzunehmen. Wenn sie eine ganze Pfründe erhalten hat, soll sie wie andere Konventjungfrauen an allen Renten, Gülten, Zinsen, Zehnten und anderem Anteil haben. Wenn sie sich verheiratet oder sonst nicht mehr im Stift bleiben wollte, soll sie von dem Tag an nichts mehr erhalten. Wenn sie lebendig oder tot aus dem Stift geht, soll sie oder ihre Erben 20 fl bei der Stifung lassen, wie es gebräuchlich ist. Peter von Helmstatt, Karl von Helmstatt und Veit von Sternenfels versprechen, wenn sie dazu aufgefordert werden, dem Stift in allen seinen Angelegenheiten behilflich zu sein, wobei ihre Lehen und die Herren, denen sie deswegen verpflichtet sind, ausgenommen sein sollen. Äbtissin und Konvent haben ihnen und ihrer Schwester und Base zugestanden, wie es Herkommen der Stiftung ist, daß sie sie verheiraten, zu sich nehmen oder anderweitig versorgen können, doch daß sie nichts aus dem Stift nehmen soll, denn was sie erspart oder darin erworben hat. Doch soll sie die genannten 20 fl im Stift lassen. Peter von Helmstatt, Karl von Helmstatt und Veit von Sternenfels und Rosina von Helmstatt versprechen, diese Bestimmungen einzuhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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