Wennemar von Asschebroich, Domkellner zu Münster, genehmigt den zwischen dem Domkellnerei-Eigenhörigen Albert Tebbe (Ehefrau Tassen und Sohn Hinrich), Besitzer des Tebben-Erbes im Kirchspiel Rheine Bauerschaft Cartenhorn, und Wilhelm Morrien zu Rheine, dem das Erbe zehntbar ist, abgeschlossenen Vertrag wegen Einzäumung eines Stück Landes. Siegelankündigung des Ausstellers.