Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht einer Reihe genannter Hofleute sein Haus und Hof zu Heppenheim mit 49 Morgen 1 Viertel Acker gen Laudenbach, 105 ½ Morgen Acker gen Bensheim, 22 ½ Morgen Mannsmahd Wiesen, zwei kleinen Gärten und den Nussbäumen - außer den Nussbäumen in "Vechenbachs" Garten und im Frongarten - mit allen Zugehörungen und bereits verliehen Freiheiten zum Erbbestand. Die Hofleute entrichten dafür einen jählichen Zins um St. Martin [= 11.11.] in Höhe von 50 Malter Korn, 110 Malter Hafer, 30 Pfund Heller und 4 Hundert Stroh nach Heppenheimer Maß an den Keller zu Heppenheim. Die Hofleute sind zur Instandhaltung verpflichtet. Sollten sie dem Vorgenannten zuwider handeln, sind andere ihrer Güter pfandbar und 40 Gulden dem Pfalzgrafen verfallen sein, bis Entschädigung entrichtet wurde. Es besteht ein Veräußerungsverbot für die Güter. Bei Beeinträchtigungen durch Hagel, Heere, Hochwasser oder ähnliches, sind der Burggraf zu Starkenberg oder der Keller zu Heppenheim zu benachrichtigen, woraufhin ehrbare Leute die Ertrags- und Abgabenminderung feststellen sollen. Die genannten Hofleute schwören die Einhaltung der Verpflichtungen, der Pfalzgraf versichert Schirm und Handhabung der Hofleute. Als Hofleute werden genannt: Niklas Gans, Simon Schnorrenpfeil (Snorrenpfil), Albrecht Scherrer, Hans Lauer (Lauwer), Hans Wild, Werner Steinbrecher, Adam von Roden und Peter Nolt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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