Hans Eder, sesshaft auf dem Gut Ed (1) im Plainer (2) Gericht, und seine Ehefrau Cecillia, vertreten durch ihren Anweiser, übergeben ihrem Sohn Georg Edter im Gericht Plain und seiner Ehefrau Magdalena ihre Herrengnad und die Freistiftsgerechtigkeit an und auf dem Gut Oed (1), welches dem Salzburger Geheimen Rat Eustachius Freiherrn zu Törring (3), Seevelt (4), Wörth (5), Telling (6), Tünzlbach (7), Hieburg (8) und Farmach (9) mit Freistift und Eigentum gehört, mit allen Zugehörungen und der gesamten Fahrnis, wofür ihnen die Übernehmer bereits den Austrag zugesichert haben. Sie haben ihre Rechte an dem Gut auf ihren Sohn übertragen, den Grundherrn davon in Kenntnis gesetzt und leisten Gewährschaft für die Übergabe nach dem Recht des Erzstifts Salzburg. Sigmundt Elhamer aus dem Gericht Plain, Anweiser der übergebenden Ehefrau, bestätigt die Übergabe. Siegler: Bärtholomeus Päller, Verwalter des Freiherrn von Törring in Vertretung des Freiherrn. Zeugen: Paull Rabnstainer am Neuhauß (10), Augustin Hueber und Michael Prostl von Aufering (?) (11) im Hofurbargericht Plain. Empfänger: Eder, Georg. Siegler: S: Törring, Eustachius, Frhr. von