Kaiser Ferdinand II. bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen für diesen selbst und mit Johann Bernhard von Mentzingen als Vormund Philipps, Melchiors Reinhards und Johann Sigmunds, der Söhne des verstorbenen Eberhard von Gemmingen, wie auch für Johann Konrad, Eberhard und Johann Philipp von Gemmingen, Vettern und Brüder, mit der Hälfte des halben Zehnten zu Wolfskehlen belehnt hat, wie zuvor der verstorbene Schweickard, Hans Konrad und Eberhard, Vettern und Gebrüder von Gemmingen für sich selbst und Schweickard und Hans Konrad sowie Hans Reinhard von Stetten als Vormünder Hans Philipps, des jüngsten Sohns des verstorbenen Bernolph von Gemmingen, diese von dem verstorbenen Kaiser Matthias zu Lehen empfangen hatten. Den Lehnseid hat Jeremias Pistorius, pfalz-neuburgischer Agent am kaiserlichen Hof, als Bevollmächtigter geleistet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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