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2/5 [fol. 65]: 1597 August 17 [27 ?] (Senatsprotokoll)
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Akademischer Senat (I), Protokolle >> Acta Senatus, Bd. V
Enthält: Anwesend: Rektor Halbrütter, Herbrand, Hafenreffer, Harprecht, Hochmann, Magirus, Planer, Hamberger, Mostlin, Müller, Zigler; 1.) Schriftliche Einladung des Dr. Varnbüler an Senat und Professoren zu seiner Hochzeit: Erscheinungspflicht für sämtliche Personen; Schenkung eines Pokals von 50 fl; Auftrag an Dr. Cellius zur Abfassung eines "carmen". [UAT 2/5, Bl. 65]; 2.) Begehr des Matthäus Fillinger um eine Ehrengabe für ein deutsches Gedicht: Gewährung von 1 Schillingstaler. [UAT 2/5, Bl. 65']; 3.) Begehr des Georg Hutzl (Anm. 1) um Befreiung seiner Ehefrau von der Urfehde: Bewilligung bei Verbleib der Urfehde bei der Universität. [UAT 2/5, Bl. 65']; 4.) Einspruch der Demlerischen Verwandten aus Ulm betr. das Waisenkind von Machtolff: Sendung von Kopien des Schreibens an Diring ... [bricht ab]. [UAT 2/5, Bl. 65']; Anm. 1: MUT 162, 140.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.