Anna, Witwe des Aachener Schöffen Heinrich von Hochkirchen, und ihre Tochter Maria hatten 1503 eine Erbpacht über je 10 Mut Hafer und Spelz an Wilhelm von Wilre verkauft und als Sicherheit Haus und Hof Hochkirchen (im Reich Aachen auf der Soers; Kr. Aachen) gesetzt. Wegen Nichtentrichtung der Erbpacht seit 1529 hatte Wilre 1565 auf Kummer und Umschlag des als Sicherheit gesetzten Hofes geklagt. Die Appellanten erklären, ohne die - unterbliebene - Zustimmung des Sohnes bzw. Bruders Frambach hätten die beiden Frauen den damals noch im ungeteilten Erbe stehenden Hof nicht als Sicherheit setzen dürfen. Zudem sei seit 1529, als es zu Unstimmigkeiten über den Geldgegenwert für die jährliche Pacht gekommen sei, die daraufhin nicht mehr bezahlt worden sei, Wilre wiederholt die im Vertrag vorbehaltene Ablösung der Erbpacht (für 200 Gulden) angeboten worden, die dieser aber nicht habe annehmen wollen. 1572 bestätigte das RKG das Urteil der Vorinstanz. Dann Streit um die Ausführung; in diesem Zusammenhang Erscheinen des kaiserlichen Fiskals.