König Ruprecht bestätigt dem Kloster Herrenalb das Recht, sich vom Reich einen Schirmvogt zu erbitten, eventuell selbst zu wählen, befreit es mit allen seinen Gütern von anderem als kaiserlichem Gericht und enthebt dessen Güter in der Stadt Weil und deren Gemarkung aller Steuer, Bede, Umgelds und Dienstes.