K. Leopold I. belehnt Georg Reinhard G. zu Orttenburg, zugleich auch für dessen Bruder G. Christian und Sohn G. Georg Philipp nach dem Ableben des G. Friderich Casimir, dem einst sein Vater K. Ferdinand III. als dem Ältesten des Geschlechts zugleich auch für Georg Reinhard und Christian die Belehnung erteilt hatte, mit der Grafschaft Orttenburg, beiden Schlössern und Markt Orttenburg mit der hohen und niederen Gerichtsbarkeit und allen anderen genannten Gerechtigkeiten, insbesondere mit der Blutgerichtsbarkeit, nachdem als bevollmächtigter Vertreter Jonas Schrimpff, kursächsischer Rat und Agent am Kaiserhof, den erforderlichen Lehenseid abgelegt hat.; S und US: Leopoldt.