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Ulrich Süskind, B. und Schmied zu Winnenden, Ludwig Eßlinger aus Hanweiler, Hans Seyter zu den Höfen, Konrad Schmid aus "Teuß" und Gilg Mayer aus "Kettenweiler" verbürgen sich für die Brüder Wolf, Jakob, Bernhard und Michel Lump sowie Hans Velenschmid, die wegen strafbarer Handlungen zu Winnenden gef. gelegen, aber auf ihre und anderer Fürbitten mit der Auflage wieder freigel. worden waren, Leib und Gut der Herrschaft Württemberg nicht zu entfremden und sich gegenüber Statthalter und Regenten des Fürstentums und dem Komtur zu Winnenden vor dem Stadtgericht daselbst rechtlich zu verantworten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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