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Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg und Sombreff, bekundet: Kuno, Herr zu Schöneck und Olbrück, hat vor Zeiten dem Gerlach von Breitbach, Ritter, Burg (sloiß und huiße) Bürresheim (Boerentzheim) mit den Höfen zu Nachtsheim und Freilingen samt Zugehör sowie ein Gut zu Polch laut einer darüber vorliegenden Urkunde verkauft. Kuno hat den Aussteller danach mündlich gebeten, den (å) Johann von Breitbach, Ritter, seinen Schwiegersohn, Sohn des Gerlach, mit den genannten Lehensstücken unter Bewilligung des Verkaufs zu belehnen. In Anbetracht der Dienste, die Johann von Breitbach und seine Vorfahren ihm und seinen Vorfahren geleistet haben, hat er den Verkauf bewilligt und Johann belehnt. Nun belehnt er Adolf von Breitbach, Herrn zu Olbrück und Bürresheim, Johanns Sohn, mit den bereits Kuno, Herr zu Schöneck und Olbrück, von seinen Vorfahren verliehenen Lehen, nämlich den Höfen zu Nachtsheim und Freilingen, mit Waldungen (buschen), Zinsen und anderem Zugehör sowie mit dem Gut zu Polch. Adolf hat darüber den gewöhnlichen Lehenseid abgelegt. Sr.: Ausst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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