Abt Reinhard [(Renhart) von Höfingen] von Bebenhausen genehmigt die Stiftung einer Kaplaneipfründe auf dem Dreifaltigkeitsaltar der neuerbauten Kapelle zu Oberndorf und deren Bewidmung mit Haus, Scheuer, Garten, Hofreite, Gütern, Gülten und Zinsen daselbst und zu Altingen, Bierlingen, Ergenzingen (Ergazingen), Poltringen (Boltringen) und Reusten und bestätigt diese durch die Gemeinde Oberndorf und ihre Vogtsherren Rudolf von Ehingen, Marquard von Hailfingen (Halfingen) und Hans Truchsess von Höfingen zu Poltringen, Bruder des genannten Abtes, bestimmt die Leistungen und Befugnisse des Kaplans und dessen Verhältnis zur Mutterkirche zu Oberkilch und bittet Bischof Heinrich [IV. von Hewen] von Konstanz um die Bestätigung von all dem bisherigen.