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Caspar Hartmann und Jörg Schyhing, wegen Annahme fremder Kriegsdienste zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre und ihrer Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., sich auf obrigkeitliche Mahnung rechtlich zu verantworten, nicht aus dem Lande zu fliehen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keinem auswärtigen Herrn zuzuziehen, auch ihre Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen und sich fortan wohl zu verhalten, geloben eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwören U. Bürgen für C. Hartmann: Die Vettern Ulrich Brottbeckh mit 20 fl und Martin Stoll aus Stetten mit 30 fl; für J. Schyhing: sein Vater Friedrich Schyhing, seßhaft zu Bernhausen, mit 50 fl.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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