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Vom 1. Juli an soll der im Generalreskript vom 20. November 1801 vorgeschriebene Vergleich der Vermögensangabe mit dem bei Inventuren und Teilungen sich ergebenden Resultat aufhören
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Vom 1. Juli an soll der im Generalreskript vom 20. November 1801 vorgeschriebene Vergleich der Vermögensangabe mit dem bei Inventuren und Teilungen sich ergebenden Resultat aufhören
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 238 Bü 158
Oberrat: Generalreskripte und Druckschriften >> 1. Akten I (Grundbestand) >> 1.1 Generalreskripte und Verordnungen in chronologischer Ordnung >> Generalreskripte und Verordnungen, 1804
3. August 1804
12 Ex.
Dokument
Generalreskripte und Verordnungen, 1804
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 238 Oberrat: Generalreskripte und Druckschriften