Hans von Wittstadt, des Grafen Johann Hofmeister, und eine Anzahl Leute vom gräflichen Hofgesinde und Bauern bevollmächtigen durch eine im Schlosse Remlingen aufgenommene notarielle Urkunde den Grafen Johann, sie vor allen Gerichten zu vertreten, welcher seinerseits den Doctor beider Rechte Hans Derdinger und eine Anzahl anderer Personen als Prokuratoren substituiert hat.