Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt in einem gesonderten Zettel seinem Viztum zu Bayern [= Oberpfalz] den Befehl, dass er vor der Übergabe an den Bischof [Georg III.] von Bamberg alle pfalzgräflichen Geschosse, Getreide (treidt), Pulver und Waffen (Werhe) samt dazugehöriger Nutzungen, die bisher an den Pfalzgrafen gingen, nach Amberg führt. Dabei soll er so viel Schulden wie möglich einbringen lassen und dafür sorgen, dass die Weiher und Wasser vom Bischof bis zum Ende des Schiedsspruchs ebenso ungefischt bleiben, wie der pfalzgräfliche Teil, außer es stünde dem Pfalzgrafen allein zu, was er aber nicht weiß.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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