Hans Dannenreiter, B. und Federmacher zu Stuttgart, reversiert gegen Hz. Ludwig und seinen Nachbarn Salomon Taubenhauer auf die Erlaubnis, seinen einstöckigen Laden, zwischem dem Marstall und seiner eigenen Behausung stehend und hinten an S. Taubenhauers Behausung stoßend, um ein Stöcklein zu erhöhen, dessen Masse und Form einschließlich des Daches auf Grund eines bei der Rentkammer eingereichten Gesuchs genau festgelegt sind. Gegen den Marstall muß der A. eine Brandmauer errichten.