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Hans Lemelin, seßhaft zu Plieningen, zu Stuttgart gef., weil er Hans Figelin zu Plieningen getötet hatte, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., sich mit der Freundschaft des Toten gütlich zu vergleichen, sich fortan wohl zu verhalten und sein Leben lang ohne Erlaubnis der Obrigkeit keine Wehr mehr zu tragen, keine öffentliche Zeche mehr zu besuchen, es sei denn bei seinen Geschäften über Feld, wo ihm das Tragen einer Wehr und eine "ziemliche" Zeche erlaubt sein soll, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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