Papst Urban VI. incorporiert dem Kloster Königsbronn in Betracht der Bedürftigkeit desselben, insbesondere der Notwendigkeit von Bauten, die Parochialkirchen in Heubach und Bissingen mit allen Rechten und Zugehörungen, vorbehältlich der "Congrua" für die an beiden Kirchen anzustellenden ständigen Vikare.