Revers von Bürgermeister und Rat zu Ulm gegen Abt Georg und Konvent von Wiblingen (dass sie mit Zustimmung des Klostervogts Jakob Fugger, Inhaber der Grafschaft Kirchberg, auf Wiblingenschem Grund und Boden graben dürfen, um die Iller wieder in ihren alten Lauf zu leiten und dass die Eigentumsrechte des Klosters an den Ufern hierdurch nicht als beeinträchtigt werden)