Kurt von Sickingen (Sickyngenn) beurkundet, daß ihm Herr Heinrich Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, zu Diez (dietz), zu Ziegenhain (ziegenhain) und zu Wied (Wydde) in einem Lehensbrief von 1482 Aug. 24, der wörtlich inseriert ist, genannte Güter zu Diedesheim (diedeßheim) und zu Niefem (Nyffem) zu Lehen hatte und die Herr Philipp Graf zu Katzenelnbogen und zu Diez Hans von Talheim bzw. in einem Lehensbrief von 1456 Jun. 1, der ebenfalls wörtlich inseriert ist, Bernhard von Talheim dem Älteren und dessen Sohn Raben [von Talheim] zu Lehen übertragen hatte; des weiteren erhält der A. genannte Güter zu Talheim von dem bereits erwähnten Herrn Heinrich Landgraf zu Hessen wieder zu Lehen, die seine Vorfahren den Grafen von Katzenelnbogen übertragen hatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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