Hans Kantengiesser, B. zu Schorndorf, wegen ungebührlicher Reden über seine hohe Steuerveranlagung zu Schorndorf gef, jedoch auf Fürbitte seiner Freunde und Gönner von der fälligen Gerichtsverhandlung befreit, schwört U. und verspricht, sich fortan solcher zu Aufruhr und Empörung führender Reden zu enthalten, gegenüber der Obrigkeit gehorsam zu sein, deren Gebote und Verbote zu halten, ferner 10 fl Strafe und seine Atzung und sonstige Kosten zu bezahlen. Bürgen (mit 100 fl): Die ehrbaren und bescheidenen Enderis Ritter, B. zu Schorndorf; Enderlin Greiner, Huttmeister im Walkersbach [G. Plüderhausen Kr. Waiblingen].