Dekret der Oberhofintendanz an die Theaterdirektion zu den im kgl. Dekret vom 8. Jan. 1817 erlassenen Verfügungen über die Schaffung eines beratenden Theaterkomitees, den Beginn der Vorstellungen, Abhaltung von Redouten (Maskenbällen) in der Karnevalszeit, Einteilung der Logen und Regelung des freien Eintritts