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Kaspar Appenzeller zu Heiningen verpflichtet sich aus seinem, bisher der Kaplaneipfründe gehörigen Haus und Hofraite zu Heiningen, an die Herrschaft einen jährlichen Urbarzins von 14 ß zu entrichten.
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Kaspar Appenzeller zu Heiningen verpflichtet sich aus seinem, bisher der Kaplaneipfründe gehörigen Haus und Hofraite zu Heiningen, an die Herrschaft einen jährlichen Urbarzins von 14 ß zu entrichten.