Papst Julius II. verstattet dem Erzbischof Philipp von Köln, daß er sich von irgend einem Prälaten mit Zuziehung von 2 Bischöfen konsekrieren lasse, jedoch habe er den eingerückten Eid auszuschwören und ihn auch schriftlich einzusenden. d. Roma apud S. Petrum 1508 Kal. februarii pont. anno VI.