Antonius (Anthis) von Waldeck, unehelicher (lediger) Sohn des Hermann Boos von Waldeck (+), einst Hofmeister der Pfalz, quittiert dem Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass dieser ihm das Recht hat zukommen lassen, beim Wirt "zum Hecht" in Heidelberg 200 Gulden einzutreiben, die dieser seinem Vater geschuldet hat. Antonius vermerkt außerdem, dass er im Testament seines Vaters nicht bedacht worden ist und der Pfalzgraf dessen Güter in Kraft des Testaments angenommen hat. Mit der Überstellung verzichtet Antonius auf alle Forderungen und Ansprüche, die er bezüglich Hermanns Gütern haben könnte. Als Siegelbittzeuge wird Philipp von Bödigheim hinzugebeten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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