Abt Heinrich von Reichenau vertauscht mit Zustimmung seines Kapitels einige, seinem Kloster gehörige, Besitzungen in Echterdingen (Achterdingen), welche die Grafen Konrad und Friedrich von Zollern (Zolern), von diesen Rudolf Hacke und von diesem wiederum Albert und Werner von Richtenberg zu Lehen hatten, gegen einige, dem Kloster Bebenhausen zustehende Besitzungen in Gerlingen auf Bitten des Abts Konrad von Bebenhausen an dieses Kloster, mit der Bedingung. dass hinsichtlich der nun dem Kloster Reichenau eigenen Güter zu Gerlingen die alte Lehenspflicht in derselben Weise eintreten solle.