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Bittgesuch der Gemeinde Bolheim an den Herzog wegen folgender Punkte: Verbot des Forstmeisters, in ihren Gemeindewaldungen nach ihrem Gutdünken Holz zu hauen; Nichtabfolge eines jährlichen Brennholzanteils aus einem zwischen der Gemeinde und dem Kloster Anhausen strittigen Wald; Verbot des Forstmeisters, ein Stück Gemeindewald ganz auszustocken; Verbot des ulmischen Forstmeisters, in ihren Gemeindewaldungen Äckerich und Wildobst aufzulesen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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