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Gemeindeeinteilungen (Teilungen und Einglied.), OA Neresheim
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 Kreisregierung Ellwangen
Kreisregierung Ellwangen >> 11. Gemeinden >> 11.3 Gemeindeverfassung, -einteilung und -bezirk >> 11.3.2 Gemeindeeinteilungen und - bezirke
1828-1906
Enthält: Gesuch der Einwohner zu Kleinkuchen um Trennung von der Gemeinde Großkuchen zwecks Bildung einer eigenen Gemeinde, Qu. 1-9, 1828-1829, 1859; Vereinigung der Markungen Hagenbucher Hof und Hubertsweiler mit der Markung Großkuchen, Qu. 1-22, 1832, 1890-1896; Gesuch der Teilgemeinde Jagstheim um Trennung vom Gemeindeverband Frickingen und deren Vereinigung mit der Markung der Teilgemeinde Fluertshäuser Hof, Gemeinde Kösingen, Qu. 1-14, 1890-1892; Gesuch der Teilgemeinde Stetten um Trennung von der Gemeinde Stadt Neresheim zwecks Bildung einer selbständigen Gemeinde, Qu. 1-7, 1863; Vereinigung der Gemeinde Dorf (Schloß) Neresheim mit der Stadtgemeinde Neresheim, Qu. 1-16, 1891-1892; Bekämpfung der Rechtsgültigkeit der im Jahr 1892 erfolgten Vereinigung der Schloßgemeinde Neresheim mit der Stadtgemeinde Neresheim durch Pfarrer und Bezirksschulinspektor Schips in Schloß Neresheim, Beschwerde der bürgerlichen Kollegien von Neresheim gegen Pfarrer Schipfs wegen Unverträglichkeit, Qu. 1-19, 1904-1906; Vollzug der Bestimmungen des Art. 7 des Bürgerrechtsgesetzes in der zusammengesetzten Gemeinde Röttingen, Qu. 1-8, 1833-1834; Trennung der Parzellargemeinde Schloßberg vom Gemeindeverband Flochberg und deren Erhebung zu einer selbständigen Gemeinde, Qu. 1-53, 189-1857; Trennung der Gemeinden Oberriffingen und Unterriffingen vom Gemeindeverband Dorfmerkingen und Neubildung der Gemeinde Unterriffingen, Qu. 1-5, 1832-1833; Trennung der Michelfelder Höfe vom Gemeindeverband Waldhausen und deren Zuteilung zum Gemeindeverband Unterriffingen, Beschwerde des Kameralamts Kapfenburg wegen Bezahlung einer Besoldungsnachforderung des Schultheißen Hahn von Waldhausen, Qu. 1-4, 1837, 1849.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.