Simon Katzmayer zu Unterlottenweiler und Ehefrau Barbara Schräffin bekennen, daß ihnen Johann Schindelin von Unterreitnau für sich selbst und im Namen seiner Schwestern Maria Reichlin von Meldegg und Margarethe Schindelin auf Lebenszeit Hof und Gut zu Unterlottenweiler zu rechtem Lehen verliehen hat. Nach dem im folgenden inserierten Leihebrief vom selben Datum hatten das Gut früher Hans Schraff und Magdalena Wölfin inne. Die Beliehenen müssen das Gut in gutem Zustand und ungeteilt erhalten. Sie dürfen nichts daraus entfremden. Sie müssen es persönlich bewirtschaften und dürfen daneben kein anderes Gut umtreiben. Sie dürfen auch nur einen Feuerrauch darin unterhalten und keine Hausleute aufnehmen. Sie bauen den zum Hof gehörigen Rebgarten um das Halbteil. Im übrigen entrichten sie jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten als Hubgült 9 Scheffel Vesen, 5 Scheffel Hafer und an Geld 2 lb 10 ß d Ravensburger Währung, 8 Hühner, 2 Hennen, 1 Gans und 150 Eier, 2 Reisten Werg, 2 Imi Nüsse. Dem Verleiher steht nach seiner Wahl auch der beste Baum mit Äpfeln zu. Im Herbst muß eine Fahrt mit Wein zum Bodensee geleistet werden. Falls diese nicht verlangt wird, ist eine Abgabe von 10 ß d zu entrichten. Erfüllungsort ist nach Wahl des Gläubigers Ravensburg oder Unterreitnau. Unwetter, Landschäden und sonstige höhere Gewalt entschuldigen nicht. Im Todesfall und bei Nichterfüllung der Leihebedingungen fällt der Hof heim. Er muß dann mit Mist, Heu, Stroh und anderem zurückgelassen werden, wie es der Landesbrauch vorsieht. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.