Hans Syuer zu Poppenweiler, Sohn des Heinrich Seiuer daselbst, gef. zu Marbach, weil er sich des Waidwerks durch Fallenstellen verdächtig gemacht hat, flüchtig geworden ist und seinen Namen verleugnet hat, jedoch freigelassen und härterer Strafe enthoben auf sein und seiner Freunde Bitten sowie gegen Bezahlung seiner Atzung und einer Bürgschaft über 50 fl LW, die, falls er sich beim Herausstellen seiner Schuld nicht im Gefängnis stellt, binnen Monatsfrist zu zahlen sind, schwört U. und verspricht, jeden, den er beim Waidwerk sieht, anzuzeigen. Bürgen über 50 fl: Heinrich Syuer zu Poppenweiler, sein Vater, und Jörg Öttinger zu Affalterbach, sein Schwestermann.