Search results
  • -3 of 21

Bl. 43: Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekunden, nachdem ihnen Graf Friedrich von Helfenstein für die 9.000 Gulden, die er ihnen schuldet, sein Drittel an der von seinem Vater ererbten Herrschaft Wiesensteig und seine künftige mütterliche Erbschaft verpfändet hat, daß sie während der nächsten 6 Jahre die Nutznießung der Pfandschaft haben sollen, Graf Friedrich solange keine Zinsen zu zahlen braucht und nach Ablauf der 6 Jahre die Pfandschaft wieder einlösen kann.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...